Folge 13 mit Sabrina Bogner-Rudolf, Leiterin eines Regelkindergartens im Enzkreis
Shownotes
Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, spricht in der neuen Folge ihres Podcast „Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion“ mit Sabrina Bogner-Rudolf, Leiterin eines Kindergartens, darüber, wie Inklusion in Kitas erfolgreich umgesetzt werden kann.
Eine Frage von Qualität und Professionalität Simone Fischer sagt: „In Baden-Württemberg zeigen etliche Träger, dass Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen ihre KiTa am Wohnort besuchen können. Gleichzeitig berichten Eltern, dass ihre Kinder wegen deren Beeinträchtigung vielerorts nicht aufgenommen, Kündigungen ausgesprochen und Betreuungszeiten drastisch gekürzt werden, verhältnismäßig öfter als bei nichtbehinderten Kindern. Das ist weder rechtens noch fair. Es gibt tragfähige Konzepte und erfolgreiche Umsetzungen, die sich auch in den Krisen der heutigen Zeit bewähren. Sie legen ihren Fokus auf gesunden Ressourceneinsatz, um KiTa und Mitarbeitende so auszustatten, dass sie den Bedarfen aller Kinder begegnen kön-nen. Sie zeigen: Inklusion gehört zu unserer DNA. Sie ist eine Frage von Qualität und Professionalität.“
Sabrina Bogner-Rudolf leitet mit dem Kindergarten MiteinanderWald in Dietlingen eine solche KiTa. Außerdem ist sie Mitglied des Inklusionsrats in Keltern, der sich dafür ein-setzt, barrierefreie Voraussetzungen für alle Menschen in der Gemeinde zu schaffen. Im Gespräch mit Simone Fischer berichtet sie von ihrer Arbeit und ihren Erfahrungen. Dabei versteht sie Inklusion umfassend: „Es liegt in der Verantwortung von uns. Wir Erwachse-nen müssen Lösungen finden, damit niemand ausgeschlossen ist und die Voraussetzungen dafür schaffen. Inklusion ist, dass jeder die gleiche Chance hat. Diese Denkweise muss verstanden und gelebt werden.“
Für die Kita-Leiterin und ihr Team steht im Vordergrund, dass alle Kinder gleichermaßen teilhaben können, unabhängig von den jeweiligen Bedürfnissen. „Wenn wir uns darum kümmern und die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, wird niemand ausgeschlossen. Inklusion ist gesetzlich verankert und alle Bildungsinstitutionen haben den Auftrag, so zu arbeiten. Wir lernen alle miteinander.“, so Sabrina Bogner-Rudolf. Auskömmliche Infrastruktur, Inklusive Settings und heterogene Gruppen kommen allen zugute
Simone Fischer betont: „Weder sind Kinder mit Behinderung Bremsklotz noch ist Inklusion ein Add on. Es ist selbstverständlich Auftrag einer jeden KiTa und Schule, Bildung, Erziehung und Betreuung aller Kinder von Beginn an zu ermöglichen. Eine auskömmliche Infrastruktur, inklusive Settings und kleinere Gruppen kommen allen Kindern zugute. Studien belegen, dass sie in heterogenen Gruppen erfolgreich lernen. Hingegen gibt es keine bekannte Studie, die stützt, dass Kinder in homogenen Gruppen besser lernen, obwohl es vielfach behauptet wird.“
Dies belegt auch der Modellversuch Inklusion des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, der in acht Modellregionen durchgeführt wird und nun auf ganz Baden-Württemberg ausgeweitet werden soll. Inklusion von Beginn an mitzudenken, stellt einen Mehrwert für die Gruppe dar – für Kinder, Team und Eltern. Im Zentrum stehen die Qualifizierung, Stärkung und Begleitung der Mitarbeitenden, was sich auch auf die Verbesserung von Arbeitsbedingungen auswirkt. Das Team des MiteinanderWalds ist Teil des Modellversuchs Inklusion. Durch regelmäßige Schulungen und Supervision können die Mitarbeitenden auf die Arbeit mit allen Kindern vorbereitet und begleitet werden. Die Gemeinde Keltern unterstützt sie auf diesem Weg, so ist das inklusive Team beispielsweise vollständig bei der Gemeinde angestellt.
Vorurteile, überholte Ansätze oder mangelndes Wissen dürfen Inklusion nicht ausbremsen. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass Kinder mit Behinderung wohnortnah allgemeine Einrichtungen vorfinden, die ausgestattet sind, um dem Bedarf aller Kinder zu begegnen, anstatt sie auf exklusive Strukturen zu verweisen. Kinder, Eltern und Kita-Mitarbeitende müssen unterstützt werden, damit gemeinsames Aufwachsen, Lernen und Zusammenleben nicht nur auf dem Papier steht. Gleichberechtigte Zugänge sicherstellen und Benachteiligung ausgleichen Simone Fischer sagt: „In diesem Sinne muss auch der zu erwartende Erprobungsparagraf nach dem neuen KiTaG genutzt werden. Das Sozialgesetzbuch VIII wie das Kita-Gesetz sichert gleichberechtige Zugänge, die beachtet werden müssen. Bei Änderungen, insbesondere der Gruppengröße oder Personalschlüssel, dürfen Kinder mit Beeinträchtigungen nicht benachteiligt werden.“
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